Asbestsanierung.

Gemäss der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (StoV) ist die Verwendung von Asbest in der Schweiz seit 1990 verboten. Trotzdem stossen wir als Elektrofachleute in Wohn- und Gewerbebauten noch heute auf Asbest. Dies vor allem in alten Gebäuden bei Installationen (Isolationen) und Elektroverteilungen. Bei Verdacht auf Asbest ist der Arbeitgeber verpflichtet, die damit verbundenen Risiken sorgfältig zu beurteilen und die erforderlichen Schutzmassnahmen zu planen.

Wird Asbest im Verlauf der Arbeiten unerwartet vorgefunden, sind die betroffenen Tätigkeiten einzustellen und die Bauherrschaft zu informieren. Diese ist für die Sanierung verantwortlich und trägt die entsprechenden Kosten. 

Zusätzliche Asbest-Informationen finden Sie hier!

Sie möchten erfahren ob es in ihren alten Elektroinstallationen noch Teile von Asbest hat?